vdb/Mandatsmanagement
Die SDD (SEPA Direct Debit = SEPA-Lastschrift) ermöglicht ein einheitliches Lastschriftverfahren im SEPA-Raum (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz).
Ab November 2009 kann die SEPA-Lastschrift parallel zu dem jetzigen DTA-Verfahren (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) eingesetzt werden und wird dieses mittelfristig vollständig ablösen. Sowohl bei der CORE-Lastschrift (vergleichbar mit der Einzugsermächtigung) als auch bei der B2B-Lastschrift (vergleichbar mit dem Abbuchungsauftrag) bildet das Mandat die rechtliche Voraussetzung.
Das Mandat enthält die folgenden Pflichtangaben:
► Kennung der Lastschriftart (CORE oder B2B)
► Gläubiger-ID
► Mandats-ID
► Name, Anschrift und Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen
► Datum, Ort und Unterschrift
Das Mandat kann durch beide Parteien geändert werden.
Das Mandatsmanagement verwaltet die Mandatsdaten einschließlich der Mandatshistorie. Auf Anfrage sind diese Daten zur Verfügung zu stellen. Bei einem Zahllauf werden die Mandatsdaten mitgegeben, wobei eine Reihe von Abhängigkeiten zu berücksichtigen sind, wie die folgende Abbildung zeigt: