bis zum Ende des DTA-Lastschriftverfahrens
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SEPA wird Realität - Das Ende des DTA-Verfahrens naht
Am 16. Dezember 2011 wurde der Kompromissvorschlag für die EU-Verordnung "zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" veröffentlicht. Der Kompromiss wurde zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission (TRILOG) ausgehandelt. Durch die EU-Verordnung, die am 14. Februar 2012 in erster Lesung im EU-Parlament behandelt werden soll, werden folgende Eckpunkte festgelegt:
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Gemeinsamer Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zum 1.2.2014 (für Nicht-Euroländer 1.10.2016).
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Übergangsregelung für das ELV-Verfahren 1.2.2016.
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Nutzung von Kontonummer und BLZ für nationale Zahlungen von Verbrauchern mit kostenloser Konvertierung in IBAN und BIC durch die Bank bis 1.2.2016 möglich (deutsches Begleitgesetz erforderlich).
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Einreichung von Formaten, die nicht auf dem ISO-Standard 20022 beruhen und Konvertierung durch die Bank bis 1.2.2016 möglich (deutsches Begleitgesetz erforderlich).
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Ab 1.2.2014 IBAN-only für nationale Zahlungen (dieser Zeitpunkt kann aber durch den deutschen Gesetzgeber auf dem 1.2.2016 verschoben werden).
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Ab 1.2.2016 IBAN-only für alle Zahlungen.
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Neben der AGB-Lösung sollen bis zum 1.2.2014 erteilte Einzugsermächtigungen bei Fehlen nationaler gesetzlicher Regelung oder fehlender Kundenvereinbarung auch nach dem Ende der Migrationsfrist ihre Gültigkeit behalten. Gleichzeitig wird die Einzugsermächtigung als Ermächtigung des Zahlungs-dienstleisters des Zahlers zur Ausführung der Lastschrift ausgelegt (gesetzliche Übergangsregelung).
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Konto muss für Lastschriften gesperrt werden können bezüglich Betrag, Periodizität und Zahlungs-empfänger.
Download des Kompromissvorschlags der Verordnung (Dezember 2011)
Antworten zu SEPA-Implementierungsfragen finden Sie hier:
Download Implementierungsfragen zu SEPA (Zentraler Kreditausschus Juli 2011)
Download Implementierungsfragen zu SEPA (weitere Antworten des Zentralen Kreditausschusses Juli 2011)
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand informieren mit Ihnen diskutieren, welche Anforderungen, Optionen und neue Aufgaben sich für Sie aufzeigen.
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| 4-Städte-Informationsforum Februar - März 2012 | Veranstaltungsdatum |
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Demovideos zum SEPA Service für Firmenkunden
Demovideos
Demovideos
Ende des DTA-Verfahrens
01.02.2014: Abschaffung der nationalen Überweisungsverfahren
01.02.2014: Abschaffung der nationalen Lastschriftverfahren
Festlegung der technischen Standards
Für das Nachrichtenformat wird der ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (PAIN-Formate für die Einreichung der Überweisungs- und Lastschriftaufträge, das CAMT-Format für den elektronischen Kontoauszug).
Kunden und Banken müssen den IBAN zur Identifizierung der Konten verwenden.
End-to-End Regulierung
Fasst ein Bankkunde mehrere Zahlungsaufträge zusammen und überträgt diese gemeinsam an seine Bank, so unterliegt er der Regulierung, das PAIN-Format ist in diesem Fall zu verwenden. Fasst die Bank die Kontoauszugsinformationen von mehreren Zahlungseingängen (Überweisungen und Lastschriften) zusammen und überträgt diese an den Kunden, so wird hier ebenfalls der ISO-Standard 20022 vorgeschrieben (CAMT-Format).
Interoperabilität
Die Zahlungsdienstleister müssen untereinander interoperabel sein. Die Verarbeitung von Überweisungen und Lastschriften darf nicht durch technische Hindernisse oder durch Verfahrensregeln behindert werden.
Wesentliche Anforderung an das / die SEPA-Verfahren
Die Verordnung legt wichtige Anforderungen (Technical Requirements) fest, die von dem SEPA-Verfahren erfüllt werden müssen. In diesen Anforderungen werden die Datenelemente festgelegt, die eine Zahlung enthalten muss. Sobald die Daten in elektronischer Form vorliegen, muss die Zahlung vollautomatisch von allen Beteiligten an dem Zahlungsvorgang elektronisch verarbeitet werden. Es muss möglich sein, den gesamten Zahlungsprozess elektronisch ohne erneute Dateneingabe und manuelle Eingriffe zu verarbeiten. Dies gilt ebenso für die Nachforschung, Reklamationsverarbeitung und für die Rückgaben.
Dem Kunden werden weitgehende Weisungsrechte gegenüber seiner Bank eingeräumt, die die Einlösung von Lastschriften betreffen. So kann er sein Konto gegen SEPA-Lastschriften sperren, aber auch Listen mit zugelassenen Einreichern (White List) oder mit gesperrten Einreichern (Black List) vorgeben. Auch qualifizierte Angaben, wie der maximale Betrag und die maximale Anzahl von Lastschriften eines Zahlungsempfängers in einer bestimmten Periode können vorgegeben werden.
Zusammenfassung
Mit der EU-Verordnung wird festgelegt, welche Eigenschaften ein SEPA-Verfahren besitzen muss. Hierdurch wird im Wesentlichen das jetzige SEPA-Verfahren, das die Banken im EPC (European Payment Council) entwickelt haben, beschrieben. Jedoch werden Stand heute nicht alle Anforderungen von dem SEPA-Verfahren erfüllt, so dass hier nachgebessert werden muss. Eine entsprechende Anpassung der Rulebooks und Implementation Guidelines ist erforderlich. Darüber hinaus könnten auch verbindliche Schnittstellenbeschreibungen für die Kunden/Bank-Schnittstelle (Einreichungen von Zahlungen im PAIN-Format) und für die Bank/Kunde-Schnittstelle (Kontoauszugsinformation) erforderlich werden.
Grundsätzlich hält sich die Kommission die Option offen, dass auch weitere Verfahren, die diese Bedingungen erfüllen, zugelassen werden.
Konsequenzen für den Firmenkunden
Das SEPA-Verfahren besitzt eine höhere Komplexität als das heute eingesetzte nationale DTA-Verfahren. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter der SEPA-Lastschrift. Für eine Übergangszeit können Konverterlösungen zum Einsatz kommen. Mit Hilfe einer Umsetzungstabelle von Kontonummer / Bankleitzahl auf IBAN / BIC ist eine Konvertierung der DTA-Überweisung in die SEPA-Überweisung möglich.
Die SEPA-Lastschrift setzt das Mandat voraus. Deshalb kommt in Zukunft der Mandatsverwaltung eine große Bedeutung zu. Eine Konvertierung ist hier möglich, wenn aufgrund des C-Satzes über eine Referenz (Mandatsreferenz oder interne Referenz, wie z.B. die Versicherungsnummer) das Mandat zugeordnet wird. Aus der Mandatsverwaltung können dann alle die Informationen zugesteuert werden, die mit der SEPA-Lastschrift transportiert werden müssen.
Eine mögliche Lösung findet der Firmenkunde unter SEPA-Solution bzw. unter SEPA-Service für Firmenkunden, wo eine Portallösung beschrieben ist, die es dem Firmenkunden ermöglicht, bei einem geringen Lastschriftaufkommen von der DTA-Lastschrift auf die SEPA-Lastschrift umzusteigen.
Einen ersten Einblick in die Portallösung erhält man in den Demo-Videos unter SEPA-Service für Firmenkunden,