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Öffentliche Hand

 
 
Viele Einrichtungen der öffentlichen Hand nutzen die Deutsche Bundesbank als Hausbank.
 
Für SEPA-Zahlungen können marktübliche Standards wie EBICS und FIN TS eingesetzt werden.
 
- Verfahrensregeln für Nichtbanken zur Abwicklung von SEPA-Überweisungen
  per DFÜ

- Anlage Spezifikationen für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen im
  Kunde-Bank-Verkehr

- Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die
  Datenfernübertragung via EBICS für Nichtbanken (EBICS-Bedingungen)
 
Für die heutigen DTA-Verfahren steht der proprietäre Zugang zur Elektronischen Öffnung der Bundesbank zur Verfügung (vermutlich bis 2013 für Überweisungen und bis 2014 für Lastschriften). Neben EBICS kann hier auch die Infrastruktur eingesetzt werden, die auch bei der Kommunikation der Bundesbank mit den Banken zum Einsatz kommt. Die Bundesbank stellt die Verarbeitung von Datenträgern Ende 2009 ein. Die jetzigen Kommunikationsverfahren (FTAM, RVS und X400) werden Ende 2010 eingestellt, so dass für das DTA-Verfahren im Rahmen des EMZ (Elektronischer Massenzahlungsverkehr) für das EKI (Elektronische Kontoinformations-system) und für das HBV (Hausbank-verfahren für eilige Zahlung) eine Umstellung auf EBICS erforderlich ist.
 
Auch das Lastschriftverfahren spielt bei der öffentlichen Verwaltung eine große Rolle. van den Berg stellt für das Mandatsmanagement mit vdb/MM ein Modul zur Verfügung, das unabhängig vom System des Anwenders eingesetzt werden kann, das die Lastschriften erzeugt. 
 
Leistungsbeschreibung vdb/PPM 

 

Kontakt

Ansprechpartner 
  
Franz Wirtz 
 
Tel.: 02406 - 954308
Fax: 02406 - 929280
 
franz.wirtz@vdb.de