SEPA-Glossar
3ZB
Die 3ZB (3 Zentralbanken) Banque de France, Banca d’Italia und Deutsche Bundesbank betreiben das Großbetragszahlungssystem TARGET2.
Abbuchungsgenehmigung
Mit der Abbuchungsgenehmigung erlaubt der Debitor (Zahlungspflichtiger) dem Kreditor, Lastschriften von seinem Konto einzuziehen. Das Original der Abbuchungsgenehmigung wird bei der Bank des Debitors hinterlegt. Die Bank des Debitors prüft bei eingehenden Abbuchungsaufträgen, ob eine Abbuchungsgenehmigung vorliegt. Das deutsche Abbuchungsverfahren wird durch das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren abgelöst. Hier wird das Mandat im Original beim Kreditor aufbewahrt. Die Bank des Debitors erhält in der Regel eine Kopie des Mandats von dem Debitor. Auch beim SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren besteht eine Prüfpflicht durch die Bank des Debitors. Im Gegensatz zum Abbuchungsverfahren ist bei der SEPAFirmen-Lastschrift nicht erlaubt, von Verbraucher- (Consumer-) Konten einzuziehen.
AMI
Im Rahmen des AMI- (Advance Mandate Information) Verfahrens wird vor dem ersten geldlichen Einzug aus einem Mandat eine SEPA-Lastschrift versandt, die nur Mandatsdaten und keine Betragsangabe enthält. Hierdurch ist eine Prüfung der Mandatsdaten möglich. Dieses Verfahren wird zurzeit von der deutschen Kreditwirtschaft nicht unterstützt.
AOS
Die AOS (Additional Optional Services) sind zusätzliche Dienstleistungen, die über den SEPA-Standard Service hinaus bereitgestellt werden. Ein AOS muss mit dem SEPA-Regelwerk übereinstimmen und durch das EPC genehmigt werden. Jede Bank kann sich dann dem AOS anschließen. Beispiel: Unterstützung von nationalen Zeichensätzen.
Batch-Booking
Kennung, ob die Überweisungen bzw. Lastschriften einzeln auf dem Kontoauszug des Einreichers ausgewiesen werden sollen. Die Unterstützung von Batch-Booking ist ein Value Added Service (VAS).
BIC
Der BIC (Business Identifier Code = SWIFT-Code) löst im SEPA-Umfeld die Bankleitzahl (BLZ) ab. Der BIC (Internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts) besteht aus 11 Stellen. Die ersten vier Stellen kennzeichnen die Bank. Darauf folgt die zweistellige Länderkennung (in Form des ISO-Codes z.B. DE für Deutschland) und eine zweistellige Ortskennung (z.B. FF für Frankfurt am Main). Die letzten drei Stellen können frei gewählt werden (z.B. für Filialbezeichnungen). Bei der Zentrale werden die letzten drei Stellen in der Regel mit XXX belegt. In diesem Fall sind die letzten drei Stellen optional und können weggelassen werden. Die Verwendung des BIC ist im Interbankenverkehr verpflichtend. Für nationale Zahlungen sieht Die EU-Verordnung ab dem 1.2.2014 und für alle SEPA-Zahlungen ab dem 1.2.2016 das IBAN-only-Verfahren vor. Hier erfolgt die Angabe des Kontos nur noch durch den IBAN, der BIC kann entfällen.
Bruttoprinzip
Verrechnungsmethode für Rückweisungen (siehe Rückweisungen). Beim Bruttoprinzip werden in der Regel die eingereichten Lastschriften, die sich in einem SEPA-Sammler (Payment-Instruction-Information) befinden, in einem Betrag dem Konto gut geschrieben und die zurückgewiesen Rücklastschriften werden dem Konto des Kreditors einzeln wieder belastet.
camt-Nachrichten
Im SEPA-Umfeld werden Cash Management-Nachrichten des ISO-20022-Standards für den Tagesendauszug, für untertägige Kontoauszüge und für die Avisierung von Überweisungs- und Lastschriftseingängen eingesetzt.
Stellungnahme der EU-Kommission zur camt-Pflicht
Category Purpose
Der Category Purpose beinhaltet globale Angaben zur Zahlung (z.B. Gehaltszahlung) und ersetzt gemeinsam mit dem Purpose-Code den DTA-Textschlüssel. Der Category Purpose wird auf Sammlerebene angegeben.
CORE
CORE ist eine von zwei SEPA-Lastschriftarten und bezeichnet die SEPA-Basis-Lastschrift. Das Basis-Lastschriftverfahren wird im SEPA-Umfeld das Einzugsermächtigungs-Verfahren ersetzen. Die Vorlauffrist für Basis-Lastschriften beträgt fünf TARGET2-Arbeitstage bei einer Erstlastschrift und zwei TARGET2-Arbeitstage bei einer Folgelastschrift.
COR1
Das SEPA-Inlandslastschriftabkommen sieht seit dem 4.11.2013 die deutschlandweit flächendeckende Umsetzung der Option COR1 des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebooks des EPC vor. Die Vorlagefrist kann damit auch für Basis-Lastschriften auf einen TARGET2-Arbeitstag verkürzt werden. Voraussetzung ist aber, dass sowohl die Bank des Debitors als auch die Bank des Kreditors diese Option unterstützen.
CSM
Ein CSM (Clearing and Settlement Mechanism), ist eine Infrastruktur (die z.B. die Deutsche Bundesbank oder die EBA bereitstellen) über die die Banken untereinander Zahlungsverkehrsnachrichten austauschen und die Verrechnung der Gegenwerte initiieren. Die Verrechnung selbst erfolgt in der Regel über TARGET2.
Debitor
Der Debitor ist der Kontoinhaber, dessen Konto mit dem Überweisungsbetrag bzw. Lastschriftsbetrag belastet wird.
DK (ehemals ZKA)
In der DK (Deutschen Kreditwirtschaft) sind seit 1932 fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen:
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
- Bundesverband deutscher Banken e. V.
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
- Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. - hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Durch die DK versuchen die Verbände gemeinsame Meinungs- und Willensbildung in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen umzusetzen. Dazu erarbeitet die DK standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr. Im DK-Endnutzerforum treffen sich seit 2005 die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zu SEPA-Themen.
DTA
DTA (Datenträgeraustausch) bezeichnet das Format und Verfahren im deutschen Inlands-Zahlungsverkehr, das vom ZKA festgelegt wird. Das DTA-Verfahren wird durch das SEPA-Verfahren abgelöst.
DTAZV
DTAZV (Datenträgeraustausch-Auslandszahlungsverkehr) bezeichnet das Format und das Verfahren, mit dem in Deutschland grenzüberschreitende und Fremdwährungszahlungen zwischen Kunde und Bank abgewickelt werden können. Das SEPA-Verfahren löst das DTAZV-Verfahren für SEPA-Zahlungen ab.
Dematerialisierung
Übertragung der Daten von einem papierhaften Dokument in eine Form, die es ermöglicht, die einzelnen Daten elektronisch weiter zu verarbeiten. Im SEPA-Umfeld ist die Übertragung der Daten aus einem (unterschriebenen) SEPA-Mandat in eine elektronische SEPA-Mandatsverwaltung gemeint.
EBA Euro Banking Association
Die EBA ist ein Verband von über 170 Banken. Sie ist maßgeblich an der Entwicklung von SEPA beteiligt. Ihre Mitgliedsbanken haben 1998 die EBA-Clearing gegründet, die als wichtigste Clearing-Infrastruktur die SEPA-Erreichbarkeit der Banken SEPA-weit sicherstellt.
Einzugsermächtigung
Mit der Einzugsermächtigung erlaubt der Debitor (Zahlungspflichtiger) dem Kreditor, Lastschriften von seinem Konto einzuziehen. Das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren wird durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren CORE/COR1 abgelöst.
Elektronisches Mandat
Die Erteilung eines Mandats ist auch elektronisch möglich. Europaweit steht jedoch kein elektronisches Mandat zur Verfügung.
e-Mandat des EPC
In dem Regelwerk des EPC ist ein elektronisches Mandat als optionaler Service der Banken vorgesehen. Mehr Information finden Sie hier.
Enddatum
Mit „Enddatum“ bezeichnet man das Ende der Migrationsphase von den nationalen Zahlungsverfahren SEPA-Verfahren. Als gemeinsamer Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren wird durch eine EU-Verordnung der 1.2.2014 festgelegt.
End-to-End-Regulierung
Die EU-Verordnung 924/2009 definiert das SEPA-Verfahren und reguliert die gesamte Zahlungskette vom Auftraggeber (Zahlungsempfänger bei Lastschriften) über die beteiligten Banken bis zum Überweisungsempfänger (Zahlungspflichtigen bei Lastschriften). Insbesondere erfolgen Vorgaben für die Kunden-Bank-Schnittstelle (Verwendung von IBAN und des ISO-20022-Standards) und Bank-Kunden-Schnittstelle (ISO-20022-Standards für den Kontoauszug).
EPC
Das EPC (European Payments Council) ist ein Gremium der europäischen Bankenindustrie zur Koordination des Zahlungsverkehrs. Insbesondere wird vom EPC das Regelwerk für SEPA festgelegt.
EU-Verordnung 924/2009
Die EU-Verordnung 924/2009 enthält Bestimmungen für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Die Verordnung stellt sicher, dass für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen in Euro innerhalb eines Mitgliedstaats. In der Verordnung wurde auch die Verpflichtung der Banken zur Unterstützung des SEPA-Lastschriftverfahrens festgelegt. Diese Vorgabe wurden in die EU-SEPA-Verordnung übernommen. Die Erreichbarkeitsverpflichtung wurde auf die Überweisung ausdehnt.
EU-SEPA-Verordnung 260/2012
In dieser Verordnung wird die Abschaffung der nationalen Überweisungsund Lastschriftverfahren zum 01.02.2014 festgelegt.
Fälligkeitstermin
Der Fälligkeitstermin (Due Date) wird der Lastschrift mitgegeben. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt an diesem Tag die Verrechnung, also die Belastung auf dem Konto des Debitors und die Gutschrift auf dem Konto des Kreditors. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Nicht-Bankarbeitstag, so erfolgt die Verrechnung an dem darauf folgenden Bankarbeitstag. Der Tag der Verrechnung wird Settlement-Date genannt. Der frühestmögliche Fälligkeitstermin ist abhängig von der Vorlauffrist. Während für die Kunden-Bank-Beziehung die nationalen Regelungen für die Bankarbeitstage gelten, gelten für die Interbanken-Verrechnung die TARGET2-Arbeitstage.
Gläubiger
Dem Mandat liegt ein Vertrag zu Grunde. In der Regel ist der Kreditor einer der Vertragspartner. Es ist aber möglich, dass der Kontoinhaber (Kreditor) nicht der Vertragspartner ist. In diesem Falle wird der vom Kontoinhaber abweichende Vertragspartner als "Gläubiger", „Creditor Reference Party“ (EPC), „Vertragspartner des Zahlungspflichtigen“ (EPC), „Ultimate Creditor“ (ISO-Standard), „Referenz Partei des Zahlungsempfängers“ (Europäische Kommission) oder „Abweichender Zahlungsempfänger“ (DK) bezeichnet. Eine solche Konstellation liegt zum Beispiel vor, wenn eine Konzernmutter für ihre Konzerntöchter die Lastschriften einzieht.
Gläubiger-ID
Die Gläubiger-ID ist eine weitere Bezeichnung für Kreditor-ID.
IBAN
Die IBAN (International Bank Account Number = internationale Kontonummer) löst im SEPA-Umfeld die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl ab. Die IBAN setzt sich zusammen aus dem zweistelligen Länder-Code, gefolgt von zwei Prüfziffern und einer max. 30-stelligen Kontoidentifikation, die sich in Deutschland in der Regel aus der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammensetzt. In Deutschland ergibt sich demnach eine Länge von 2+2+8+10 = 22 Stellen.
IBAN-only
Ab dem 1.2.2014 erfolgt die Angabe der Kontoverbindung des Zahlungsempfängers bei nationalen SEPA-Überweisungen und die Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen bei nationalen SEPA-Lastschriften durch die IBAN. Die Angabe des BIC kann entfallen. Ab dem 1.2.2016 gilt diese Regelung für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften in ein Land der EU.
Implementierungsfragen
Fragen zu den SEPA-Verfahren werden von der DK bereits veröffentlicht. Mehr Inforamtion finden Sie hier.
Interbank-Settlement-Date
Das Interbank-Settlement-Date ist der Tag an dem die Banken die Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) untereinander verrechnen. Bei Lastschriften ergibt sich das Settlement-Date aus dem Fälligkeitstermin. Ist der Fälligkeitstermin ein TARGET2-Arbeitstag, so ist auch das Interbank-Settlement-Date der Fälligkeitstermin, ansonsten der nächstfolgende TARGET2-Arbeitstag. Durch die Umsetzung der PSD (Payment Services Directive) gilt ab dem 1.1.2012 für Überweisungen die folgende Regelung: Das Interbank-Settlement-Date ist das Datum, zu dem die Debitor-Bank belastet wird und die Kreditor-Bank die Gutschrift erhält. Die Gutschrift auf dem Konto des Kreditors erfolgt mit der Wertstellung, mit der auch die Kreditor-Bank die Wertstellung erhält, also am Interbank-Settlement-Date. Der Debitor kann bereits einen Tag vor dem Settlement-Date belastet werden.
Interoperabilität
Unter Interoperabilität versteht man die Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungsregelungen und -systeme, damit diese in der gesamten Europäischen Union unter Verwendung der gleichen Standards interagieren können, ohne dass die Marktteilnehmer bei der Zahlungsverarbeitung auf technische Hindernisse stoßen. Da durch das EPC nur die Interbanken-Schnittstelle und nicht die Kunden-Bank-Schnittstelle verbindlich vorgeschrieben wird, sind nationale SEPA-Inseln entstanden. Hierdurch ist das Hauptziel der EU-SEPA-Verordnung gefährdet.
ISO 20022
Der ISO 20022 ist ein Standard für Nachrichten im Finanzwesen. Die SEPA-XML-Dateien, die im SEPA-Zahlungsverkehr transferiert werden, beruhen auf dem ISO-20022-Standard.
Konvertieren
Im Zusammenhang mit den SEPA-Verfahren werden die Begriffe Konvertieren (1) oder Konvertierung (2) für zwei unterschiedliche Sachverhalte verwendet:
1. Die Umwandlung von DTA- oder anderen nationalen Zahlungsverkehrs-Dateiformaten in SEPA-konforme XML-Dateien.
2. Die Umwandlung von Kontonummer / BLZ in IBAN.
Kreditor
Der Kreditor ist der Kontoinhaber, auf dessen Konto der Überweisungsbetrag bzw. Lastschriftsbetrag gutgeschrieben wird.
Kreditor-ID
Die Kreditor-ID oder Gläubiger-ID ist vor der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren von jedem deutschen Kreditor bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen. Es ist ausschließlich eine elektronische Antragstellung über eine gesicherte Internet-Seite der Deutschen Bundesbank möglich, jedoch erfolgt keine Authentifikation des Antragstellers. Jeder Kreditor erhält nur eine Kreditor-ID. Zum Einsatz kommt die Kreditor-ID für die kontounabhängige, eindeutige Kennzeichnung des Kreditors. Sie muss verpflichtend im Datensatz einer SEPA-Lastschrift mitgegeben werden. Die Weiterleitung erfolgt durch die Kreditwirtschaft bis zum Debitor (Zahlungspflichtigen). Sie ermöglicht zusammen mit der Mandats-ID eine eindeutige Identifizierung des Mandats, das einer Lastschrift zugrunde liegt, anhand automationsfähiger Daten.
Die Kreditor-ID setzt sich zusammen aus der zweistelligen Länderkennung gefolgt von zwei Prüfziffern und der dreistelligen, vom Kreditor frei wählbaren Geschäftsbereichskennung. Es folgt ein nationales Identifikationsmerkmal, das in Deutschland elfstellig ist. Die dreistellige Geschäftsbereichskennung besteht aus Ziffern oder Buchstaben, wobei nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden wird. Die im Mandat angegebene Kreditor-ID einschließlich der Geschäftsbereichskennung ist jeder Lastschrift mitzugeben. Eine Änderung der Geschäftsbereichskennung führt zu einer Mandatsänderung. Mehr Information finden Sie hier.
Lastschrift-Art
Als Lastschrift-Arten wird zwischen SEPA-Firmen-Lastschrift, SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzten Vorlauffristen (COR1) unterschieden. Durch das Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift wird nicht festgelegt, ob die Lastschrift als CORE- oder COR1-Lastschrift ausgeführt wird