CESOP
„CESOP“ – hinter diesem Schlagwort verbirgt sich eine neue zentrale Datenbank (Central Electronic System of Payment Information), die durch Sammlung von Zahlungsinformationen den Mehrwertsteuerbetrug im E-Commerce bekämpfen soll. Die sich aus der EU-Richtlinie 2020/284 zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ergebenden Pflichten für Zahlungsdienstleister wurden durch Aufnahme von § 22g UstG, der zum 01.01.2024 in Kraft tritt, in deutsches Recht umgesetzt. Detaillierten Informationen zu grenzüberschreitenden Bezahlvorgängen müssen dann an die Steuerbehörde verpflichtend gemeldet werden.
Für diverse europäische Zahlungsdienstleister sind die folgenden Elemente der Verordnung von zentraler Bedeutung:
- Meldung aller Einzeltransaktionen bei mehr als 25 grenzüberschreitenden Zahlungen je Empfänger pro Quartal
- Quartalsweise Meldungsabgabe auf Einzeltransaktionsebene im XML-Format, unter Androhung von Bußgeldern bei falscher-, verspäteter oder unvollständiger Meldung.
- Unterschiedliche Kriterien je Zahlart zur Identifikation des Empfängerlandes
- Anforderung der Zahlungsaggregation durch die Empfänger-Bank
- Aufbewahrung der Daten für drei Jahre
- Nutzung vordefinierter XML-Workflows für Nachfragen der Finanzbehörde und deren Beantwortung
Die Richtlinie zu CESOP hat Auswirkungen auf verschiedene Prozesse einer Bank und deren technische Infrastruktur.
Wie werden Sie sich zu dem Thema aufstellen?
Mit Foconis als Partner im Zahlungsverkehr, können Sie die Lösung dieser Thematik bequem in die bestehende Zahlungsverkehrsanwendung integrieren. Oberfläche, Rollen- und Berechtigungsmanagement – alles kann wie gewohnt genutzt werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur CESOP-Datensammlung, Datenaggregation und Meldungsabgabe samt XML-Workflow für Rückfragen der CESOP-Plattform. Auch die langfristige Archivierung der Daten erfolgt mit unserer Lösung.
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Damit sichern Sie sich jetzt die Grundlage, um am 1. Januar 2024 die Anforderungen der CESOP-Richtlinie zu erfüllen!