Status Quo Instant Payment

Alles zum Beschluss,
Fristen und Umsetzung

Die Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates haben sich in einem Trilog auf die Regulierung von Sofortzahlungen geeinigt und einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde durch das EU-Parlament final bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht. Damit laufen die Fristen zur Umsetzung. Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt hin zu einem schnelleren, effizienteren und einheitlichen Zahlungssystem in Europa und wird einen tiefgreifenden Wandel in der Bankenlandschaft bewirken.

Proposal Eurpoean Council

So geht es jetzt weiter:

  • Die erste Frist endet am 09. Januar 2025. Dann müssen Banken und Institute Sofortzahlungen empfangen können (IP-Passiv).

 

  • Verification of Payee, also der IBAN-Namensabgleich, wirft Fragen auf. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag.

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Fristen im Überblick

Die ambitionierten Umsetzungsfristen erfordern nun schnelles Handeln. Die Verordnung sieht folgende Zeitpläne für Finanzinstitute in der Eurozone vor:

  • 9 Monate für eingehende Sofortzahlungen (IP-Passiv)
  • 18 Monate für aktive Sofortzahlungen (IP aktiv) und die IBAN-Namensprüfung
  • Nicht-Euroländer = 33/39 Monate (passiv/aktiv)

Die technischen Details der Namensprüfung sind noch Gegenstand offener Diskussionen.

Die Dringlichkeit der Situation ist grundsäztlich nicht zu unterschätzen. Die europäischen Banken sind aufgefordert, angesichts des ehrgeizigen Zeitplans sofort zu handeln.

  • Instant Payment Passiv wird bis zum 09. Janaur 2025 erforderlich sein.
  • Eine Umsetzung für Instant Payment Aktiv und der IBAN Name Check bis zum 09. Oktober 2025

Die damit verbundene 24/7/365-Verfügbarkeit stellt besondere Anforderungen an die IT-Infrastruktur und die bestehenden Systeme. Es ist daher ratsam als Bank sofort mit fachlichen und technischen Analysen zu beginnen.

 

Weitere Inhalte der Verordnung

Was Sie noch wissen sollten.

  • Kunden sollen pro Tag und pro Transaktion Betragsgrenzen festlegen dürfen. Diese Betragsgrenzen gelten sowohl für Einzel- wie auch für Bulkzahlungen
  • Institute, die im SEPA-Umfeld Sammelüberweisungen anbieten müssen dies in Zukunft auch im SCT-INST Bereich tun
  • E-Geld und Zahlungsinstitute müssen passiv wie aktiv 36 Monate nach Inkrafttreten ready sein
  • Um E-Geld und Zahlungsinstitute mit in die Verpflichtung einzubeziehen, sollen diese Zugang zu Zentralbank erhalten und in die Definition eines  „Institut“ gemäß Richtlinie 98/26/EG mit aufgenommen werden
    • Definition E-Geld Institute gemäß Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 2009/110/EG
    • Definition Zahlungsinstitute gemäß Artikel 4 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366
  • Frist für tägliches Sanctions Screening = 9 Monate nach Inkrafttreten

 

Pioniere im Bereich Instant Payments

van den Berg ist Ihr starker Realisierungspartner

Instant Payment Gateway by van den Berg
  • Projekterfahrung bereits seit 2017
  • einzigartige Position als registrierte Instructing Party im TIPS-Umfeld: Dadurch ist eine schnelle und unkomplizierte Anbindung an TIPS möglich, ohne dass unsere Kunden eine direkte Verbindung zur SWIFT-Infrastruktur herstellen müssen.

Dennoch: Ein Gesamtprojekt kann 6-18 Monate dauern und erfordert eine sorgfältige Planung. Das Thema Projektleitung, das entweder bei der Bank oder einem Beratungshaus liegen kann, ist in diesem Kontext wichtig. Denn auch bei Beratungshäusern werden die Ressourcen knapper. Im Bedarfsfall kann van den Berg bei der Vermittlung unterstützen.

Instant Payments bieten eine zeitgemäße Möglichkeit, den Zahlungsverkehr in Europa neu zu gestalten und die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen. Unsere Kunden können dabei von van den Bergs umfassender Erfahrung und dem effizienten Implementierungsprozess profitieren. Der enge Zeitrahmen für die Umsetzung lässt jedoch wenig Spielraum für Verzögerungen und Blockaden. Die umfangreichen Anpassungen an Systemen, der IT-Infrastruktur und neue Geschäftsprozesse sowie mögliche Ressourcenengpässe machen deutlich, dass die Bankleitung der Einführung von Instant Payments höchste Priorität einräumen muss.

Ihr Projektstart: Quick Assessment

Klarheit als Grundlage für den gemeinsamen Weg.

Selbst Banken mit bestehenden Instant-Payment-Funktionen müssen ihre Prozesse im Hinblick auf die neuen Vorschriften überprüfen. Der Appell ist klar: Handeln Sie jetzt und leiten Sie die Einführung von Instant Payments ein. Die Zeit drängt, und das Risiko von Kapazitätsengpässen ist groß. Lassen Sie uns gemeinsam eine neue Ära sofortiger Transaktionen einleiten, um die europäische Finanzlandschaft reaktionsfähiger und dynamischer zu machen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit einem Quick Assessment.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Leyla Karabulut

Leyla Karabulut

Key Account Manager

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