SEPA (Single Euro Payments Area) ist
… die dritte Stufe zur Einführung des Euros:
- 01.01.1999 Euro als Buchgeld
- 01.01.2002 Euro als Bargeld
- 28.01.2008 Euro von SEPA
- 01.08.2014 Abschaffung der nationalen Zahlungsverfahren
Unsere Expertise im Bereich SEPA können Sie hier nachlesen.
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Definition
Durch die Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Standards und Infrastrukturen ist ein einheitlicher EURO-Zahlungsraum entstanden, der nicht mehr zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr unterscheidet (abgekürzt SEPA für Englisch Single Euro Payments Area).
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Definition
Durch die Entwicklung gemeinsamer Instrumente, Standards und Infrastrukturen ist ein einheitlicher EURO-Zahlungsraum entstanden, der nicht mehr zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr unterscheidet (abgekürzt SEPA für Englisch Single Euro Payments Area).
SEPA von A bis Z für Sie als Download-PDF.
Das SEPA Regelwerk im Detail steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Das PDF beinhaltet Informationen zu:
Am 30. März 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Durch die EU-Verordnung werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
Für das Nachrichtenformat (pain-Formate für die Einreichung der Überweisungs- und Lastschriftaufträge und das camt-Format für den elektronischen Kontoauszug) wird der ISO-Standard 20022 vorgeschrieben. Kunden und Banken müssen den IBAN zur Identifizierung der Konten verwenden.
Bezüglich der Verpflichtung, ab dem 01.02.2014 den camt-Kontoauszug zu verwenden, gab es unterschiedliche Interpretationen der EU-Verordnung. Auf Anfrage erhielten wir die folgende Stellungnahme der EU-Kommission:
„… Article 5 deals with the requirements for credit transfer and direct debit transactions and paragraph (1)(d) states that „they [PSPs] must ensure that where a PSU that is not a consumer or a microenterprise, initiates or receives individual credit transfers or individual direct debits which are not transmitted individually, but are bundled together for transmission, the message formats specified in point (1)(b) of the Annex are used.“ Point (1)(b) of the Annex determines that „The standard for message format referred to in Article 5(1)(b) and (d) must be the ISO 20022 XML standard.“
Article 5 (1)(d) clearly refers to the initiation but also to the receipt of payments. Therefore, the interface PSU – PSP as well as the interface PSP – PSU are covered by this provision and in both cases the ISO 20022 XML format has to be used. Against this background, the ISO 20022 XML standard is also mandatory for the account statement [CAMT (Cash Management) message] that refers to the PSP – PSU interface. Moreover, this interpretation is in line with the general idea of an „end to end“ processing. Nevertheless, this does only apply, if the general requirements set out in Article 5 (1)(d) are met.
However, please note that the European Commission is responsible for the general interpretation of the provisions of the SEPA End-date Regulation, whereas a final decision on the interpretation of European legislation can obviously only be made by the European Court of Justice.“
Die Kunden können SEPA-Lastschriftsaufträge nur beleg los erteilen. Ein SEPA-Lastschriftbeleg analog zum SEPA-Überweisungsbeleg wird von der Deutschen Kreditwirtschaft nicht zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur SEPA-Lastschrift stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Dies beinhaltet:
Das Regelwerk des EPC sieht drei Typen des Mandats vor:
Das elektronische Mandat mit einer sicheren Unterschrift:
Diese Anforderung wurde mit der Änderung des EPC-Regelwerks zum 1.2.2014 erheblich verschärft:
Es wird nun verlangt, dass das Mandat als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erzeugt und unterschrieben wird.
Alle Informationen zum SEPA Mandat erhalten Sie hier.
Die Kunden können SEPA-Überweisungsaufträge beleghaft und beleg los erteilen.
Alle weiteren Information hierzu und zu den detaillierten Rückgabegründen finden Sie hier.
TARGET steht für Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System und ist das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems für die Abwicklung eilbedürftiger Überweisungen in Echtzeit. TARGET wurde mit der Euro-Einführung am 4. Januar 1999 in Betrieb genommen. Eigentümer ist das Eurosystem, also die EZB und die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken.
Es handelt sich um einen Verbund von teils recht unterschiedlichen RTGS-Systemen. Dieser Verbund wurde von TARGET2, einem System, das auf einer einheitlichen Plattform betrieben wird, zum 19. Mai 2008 – nach einer sechsmonatigen Migrationsphase – abgelöst. Die Bundesbank ist mit ihrer nationalen Bankengemeinschaft bereits zum Starttermin am 19. November 2007 nach TARGET2 migriert. TARGET2 bietet ein vollständig harmonisiertes Leistungsangebot für alle Teilnehmer. Gleichzeitig verbleibt die individuelle Kundenbetreuung bei den jeweils zuständigen Zentralbanken. Außerdem bleibt TARGET2 – rechtlich betrachtet – als multiples System strukturiert, d.h. jede Zentralbank gilt als eigenständiger Systembetreiber. Das deutsche System trägt den Namen „TARGET2-Bundesbank“.
Quelle: Deutsche Bundesbank
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